Der Bundestag hat am 18. September 2020 in 2. und 3. Lesung das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. Ab wann gilt das Krankenhauszukunftsgesetz und wer kann Fördermittel beantragen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Was ist das KHZG?
Der Bundestag hat am 18. September 2020 in 2. und 3. Lesung das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.
Beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Mit dem KHZF sollen Projekte gefördert werden, welche die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser verbessern (§ 14a Absatz 1 KHZG). Der KHZF ist eine Erweiterung des bestehenden Krankenhausstrukturfonds (der mit dem KHZG ebenfalls um zwei Jahre verlängert worden ist). Daher werden die beabsichtigten Förderzwecke in § 19 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung nach elf Sachverhalten definiert.
Ab wann gilt das KHZG und wie läuft die Beantragung?
Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund drei Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das BAS stellen. Die Krankenhäuser müssen ihren Bedarf mittels Formblätter des BAS an die jeweiligen Bundesländer melden. Die Länder müssen spätestens drei Monate nach Bedarfsmitteilung entscheiden, welche Anträge sie bei der BAS stellen. Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden. Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu zehn Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden. Die Gesamtsumme der Bundesmittel wird nach dem Königsteiner Schlüssel in der Fassung von 2018 auf die Bundesländer verteilt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Krankenhäuser müssen ihren digitalen Reifegrad kennen (§ 14b KHZG). Der Stand der Digitalisierung wird Mitte 2021 und 2023 evaluiert. Dazu wird vom Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2021 ein Forschungsinstitut mit der Entwicklung von Messkriterien beauftragt werden. Grundlage sollen international anerkannten Maßstäbe sein.
Voraussetzung für die Förderung digitaler Krankenhausprojekte ist allerdings, dass das beantragende Krankenhaus ein digitales Gesamtkonzept vorweisen kann. Dabei müssen 15 Prozent der beantragten Mittel in die eigene IT-Sicherheit investiert werden. Robotik im OP ist explizit von der Förderung ausgeschlossen. Wenn die geförderten digitalen Projekte keine Wirkung zeigen, besteht die Gefahr der Fördermittelrückzahlung. Krankenhäuser, die bis 2025 keine der förderfähigen digitalen Maßnahmen eingeführt haben, werden ein Abschlag von zwei Prozent jedes voll- und teilstationären Falles in Rechnung gestellt bekommen.
Spracherkennung ist förderfähig!
Nach § 14a Absatz 2 Satz 1 Punkt 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes wird „die Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen unterstützen“ gefördert. Somit werden insbesondere auch digitale Spracherkennungslösungen, z. B. unsere auf künstlicher Intelligenz basierende Spracherkennungslösung Dragon Medical One , förderwürdig. Dies ist ein wichtiges Bekenntnis der Politik zu einer grundlegenden Technologie der digitalen medizinischen Dokumentation.
Die Digitalisierung der Prozesse im Krankenhaus beginnt mit der digitalen Erfassung der Daten und Informationen sowohl für die administrative als auch die medizinische Dokumentation. Mit medizinischer Dokumentation ist dabei nicht nur die Dokumentation der ärztlichen Behandlung, sondern jegliche während der stationären Betreuung durchgeführte Pflege- und Behandlungsleistung gemeint. Intelligente Spracherkennungslösungen wie Dragon Medical One führen zu einer signifikanten Zeitersparnis bei gleichzeitig deutlich gesteigerter Qualität der Dokumentation. Somit besteht auch keine Gefahr, dass unsere geförderte Spracherkennungslösung keine Wirkung zeigen sollte. Im Gegenteil: Mit Dragon Medical One sind Sie auf der sicheren Seite und müssen nicht befürchten, bewilligte Fördermittel wegen Wirkungslosigkeit zurückzahlen zu müssen.
Spracherkennung ist eine der wesentlichen Voraussetzung für die effiziente und erfolgreiche Umsetzung der notwendigen Digitalisierung im Krankenhaus. Umso besser, dass solche Lösungen wie Dragon Medical One jetzt auch förderwürdig sind.
Das Krankenhauszukunftsgesetz kommt – kommen Sie doch mit!
Herzliche kollegiale Grüße
P.S. Übrigens – der Text für diesen Blogpost wurde mit Dragon Medical One diktiert.