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Das KHZG: Ein guter Schritt, aber es besteht Nachbesserungsbedarf

Ziel des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) ist es, die Modernisierung und Digitalisierung der Krankenhäuser in Deutschland voranzutreiben. Doch es hakt noch an so mancher Stelle: Nicht nur sorgen fehlende Zusagen des verantwortlichen Bundesamts für Verzögerungen, mögliche Sanktionen und die ungeklärte Anschlussfinanzierung könnte Kliniken sogar davon abhalten, überhaupt Projekte zu starten. Was sollten die Verantwortlichen in Politik und den Krankenhäusern jetzt tun?

Bestandsaufnahme: Das Wichtigste zum KHZG

Das KHZG wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf den Weg gebracht, um die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser und damit die Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens sowie die Versorgung der Patienten*innen mit einem Fördertopf von 4,3 Milliarden Euro zu verbessern.

Krankenhausträger mussten den jeweiligen Ländern Bedarfsmeldungen vorlegen und Letztere entschieden darüber, einen entsprechenden Förderantrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu stellen. Stichtag für die Antragstellung beim BAS war der 31. Dezember 2021. Das BAS sollte dann binnen dreier Monate die Förderfähigkeit eines Vorhabens beschließen und den Ländern die entsprechenden Mittel zuweisen. Den Krankenhäusern fällt die Aufgabe zu, die Projekte bis Ende 2024 umzusetzen. Dabei bedient sich das KHZG einer Zuckerbrot-und-Peitsche Taktik: Die Fördergelder sind an mehrere Bedingungen geknüpft, bei deren Nichterfüllung Kliniken droht, von 2025 an bis zu 2 Prozent der DRG-Erlöse (Diagnosis Related Groups) abgeben zu müssen. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn Projekte nicht im vorgegeben zeitlichen Rahmen abgewickelt oder die Fördervoraussetzungen nicht eingehalten werden.

Als das KHZG am 28. Oktober 2020 in Kraft trat, war dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bewusst, dass die darin enthaltenen Regelungen noch nicht ausgereift waren. Ihm war es aber wichtig, dass die Digitalisierung der Krankenhäuser in Deutschland an Fahrt gewinnt: „Wir werden Fehler machen, aber wir werden nachbessern“, gab er als Devise aus. Mit der Anschubfinanzierung durch das KHZGs jedoch lag Spahn richtig. Aber wie steht es mittlerweile um das KHZG und wo wären Nachbesserungen wünschenswert?

Verzögerungen im Zeitplan und schleppende Umsetzung der Digitalisierungsprojekte

Bis Ende 2021 sind beim BAS 6.330 Anträge eingegangen. Die meisten (1.533 bzw. 24,2 Prozent) entfielen auf Fördertatbestand 3 der digitalen Dokumentation, gefolgt von Patientenportalen (17,9 Prozent) und Medikationsmanagement (14,8 Prozent). Die Tatsache, dass fast das komplette Budget von 4,3 Milliarden Euro von den Kliniken beantragt wurde, lässt darauf schließen, dass das KHZG von den Kliniken gut angenommen wurde. Allerdings sind bislang nur circa 2,6 Milliarden Euro bewilligt worden. Durch diese Verzögerungen verspätet sich in vielen Fällen auch die Umsetzung der Projekte. Da aber der zeitliche Spielraum nach hinten von vornherein eng bemessen war, beobachten wir eine wachsende Irritation der Krankenhäuser, ob es sich angesichts der potenziellen Sanktionen für sie noch lohnt, jetzt mit der Projektumsetzung zu beginnen.

Darüber hinaus gibt es weitere Faktoren, die die Projektumsetzung verlangsamen. Angefangen bei langatmigen Ausschreibungsverfahren über Dienstleister, die nicht über genügend Ressourcen zur zeitnahen Auftragserfüllung verfügen, bis hin zu Lieferproblemen bei Hardwarekomponenten. All dies sowie die ungewisse Lage der Finanzierung von Digitalisierungsprojekten über den Förderzeitraum des KHZGs hinaus erfordert eine Nachbesserung der Maßnahme.

Nachbesserungsvorschläge des KHZGs

Damit das KHZG zu dem beabsichtigten Digitalisierungsschub beitragen kann, ist eine Nachbesserung des KHZGs seitens des Gesetzgebers speziell in den folgenden Punkten wünschenswert:

Fristverlängerung bei der Projektumsetzung

Die Frist der Projektumsetzung verkürzt sich aufgrund der verspäteten Bescheide bzw. der Auszahlungen der Fördermittel. Dieser Rückstand seitens des BAS lässt befürchten, dass es ohne eine Fristverlängerung über das Jahr 2024 hinaus zu einem Scheitern vieler Projektumsetzungen kommen wird, insbesondere bei denjenigen Krankenhäusern, die noch nicht damit losgelegt haben, da sie bislang vergeblich aufs grüne Licht vom BAS warten.

Öffentliche Kommunikation über die Verzögerungen und deren Implikationen

Die Politik sollte sich für die Verzögerungen bei den Bewilligungsverfahren entschuldigen und die Kliniken darin bestärken, mit den Projekten zu beginnen. Denn es ist davon auszugehen, dass die gestellten Anträge auch bewilligt werden. Zumal das BMG bereits vor Inkrafttreten des KHZGs verlautbarte, dass Krankenhäuser theoretisch bereits seit dem 2. September 2020 mit einem konkreten Fördervorhaben starten konnten. Es wäre auch hilfreich, wenn die medizinischen Fachgesellschaften die Öffentlichkeit auf die Implikationen, die sich durch diese Verzögerungen für die Kliniken ergeben, aufmerksam machen.

Verstetigung der Finanzierung für Digitalisierungsprojekte

Die Frage der Refinanzierung der Folgekosten des KHZGs über das Jahr 2024 hinaus ist bislang ungeklärt. Das bedeutet konkret, dass Krankenhäuser dann gegebenenfalls anfallende Sanktionen für die Missachtung der Fristen, aber auch laufende Kosten, beispielsweise für Lizenzen aus dem ohnehin schmal bemessenen IT-Budgets, bestreiten müssen. Dies wäre für viele eine finanzielle Herausforderung, zumal diese Aufwendungen dann nicht über die Investitionsfinanzierung der Länder getragen wären. Zum Beispiel müsste eine Spracherkennungslösung aus der Cloud nach Ablauf der dreijährigen Projektförderung im Rahmen des KHZGs ab diesem Stichtag aus der eigenen Kasse weiterfinanziert werden.

Dann wäre wohl bei vielen Einrichtungen auch kein Budget mehr für weiterführende Digitalisierungsmaßnahmen vorhanden. Summa summarum bedeutet dies, dass das KHZG zwar den Kliniken vorerst finanziellen Anschub für die Digitalisierung gewährt, aber nicht ausreicht, um das Digitalisierungsniveau auch in der Zeit nach 2025 nachhaltig zu steigern. Hier muss die Politik für eine Verstetigung der Finanzierung sorgen, die den Kliniken analog zum KHZG den nötigen Spielraum lässt, ob sie kaufen oder mieten möchten, beispielsweise Software-as-a-Service.

Wie Kliniken die Möglichkeiten des KHZGs ausschöpfen können

Auch Krankenhäuser können sich trotz der gegenwärtigen Unsicherheiten so aufstellen, dass sie die vom KHZG gebotenen Chancen bestmöglich umsetzen können:

Starten statt Warten… und das Priorisieren von Projekten

Es gibt keinen Grund, mit den Förderprojekten noch länger zu warten, denn das BMG hatte ja schon angeraten, mit der Umsetzung bereits im Jahr 2021 zu beginnen.

Da Krankenhäuser oft Anträge auf mehrere Fördertatbestände gestellt haben, rate ich dazu, mit niederschwelligen Projekten, die einen direkten unmittelbaren Nutzen für Mitarbeitende und Patient*innen schaffen sowie die Digitalisierungsstrategie einer Einrichtung am besten unterstützen, anzufangen. Die Entscheider im Krankenhaus sollten dabei über den Bestand digitaler Lösungen im eigenen Haus vollumfänglich informiert sein. Dabei ist es auch wichtig zu berücksichtigen, welche Implikationen ein neues Projekt für die eigene IT-Abteilung hat. Das BMG hat gut daran getan, dass Software as a Service (SaaS)-Modell einer gekauften Investition in puncto Förderfähigkeit gleichzustellen.

Bei der Wahl einer Lösung sollte auf deren Skalierbarkeit sowie Kompatibilität mit der existierenden Infrastruktur geachtet werden. Aber auch auf deren Kosten mitsamt Zusatz- und Folgekosten sowie deren Konformität mit gesetzlichen Vorgaben sollten in die Entscheidung miteinfließen. Eine nutzenstiftende Investition bereitet dann wiederum den Boden für weitere Digitalisierungsprojekte.

Unterstützung durch leistungsfähige Tools

Effektive digitale Arbeitswerkzeuge sind ein „must have“, und kein „nice to have“. Dr. Markus Vogel, Chief Medical Information Officer von Nuance Communications, hat hochgerechnet, dass jeder, der Spracherkennung nutzt, pro Monat einen Tag am Bildschirm einspart. Deshalb ist es so wichtig, dass Kliniken Mittel intern umverteilen, um die Digitalisierung zu heben. Dabei sollte die durch die Digitalisierungsmaßnahmen ermöglichten Kosteneinsparungen mitberücksichtigt werden.

Sicherstellen einer effizienten Beschaffung

Da Beschaffungsprozesse in der Regel langwierig sind, macht es für Krankenhäuser Sinn, diesen frühzeitig in Gang zu setzen und nicht erst damit zu beginnen, wenn ein Förderbescheid vorliegt. Dabei sollten Fragen, wie „Welcher Hersteller passt am besten in puncto Arbeitsschwerpunkte zu uns?“ beachtet werden. Aber auch Aspekte wie Teamgröße, Erfahrung, Ressourcen, Agilität, Anzahl der laufenden Projekte und nachprüfbare Referenzen eines Anbieters sollten in die Entscheidung mit einfließen. Es ist von Vorteil, die für die Beschaffung verantwortlichen Mitarbeitenden sowie die Rechtsabteilung frühzeitig in das Projekt miteinzubinden, damit der Prozess rechtssicher und zeitlich effizient vonstattengeht. Hier können Kliniken je nach eigener Situation unterschiedlich umfassende Ausschreibungsverfahren wählen, damit die anstehenden Digitalisierungsprojekte sich nicht noch weiter verzögern.

Wie geht es weiter: Weitere Vernetzung im Visier

Für die nähere Zukunft würde es den Kliniken helfen, wenn die Bundes- und Länderpolitik genau dort ansetzt, wo das KHZG aufgehört hat: nämlich bei der Anschlussfinanzierung für weitere Investitionen in Infrastruktur und Interoperabilität. Dies würde die finanzielle Planbarkeit der Kliniken erhöhen.

Diese Investitionen wären insbesondere für den intersektoralen Austausch zwischen ambulantem und post-akutem Rehabilitationssektor sowie dem Pflegebereich – beispielsweise in der Langzeitpflege, Altenheimen, der ambulanten und intensivmedizinischen Pflege – notwendig, um die digitale Infrastruktur noch weiter auszubauen.

Der intersektorale Austausch zum Wohle von Patient*innen und deren Angehörigen würde außerdem davon profitieren, wenn die Datenschutzrichtlinien über alle Bundesländer hinweg harmonisiert würden. Klinikbetreiber und IT-Unternehmen, die Deutschlandweit agieren, müssen dann nicht mehr mit den jeweils unterschiedlichen Auslegungen der DSGVO in den Bundesländern lavieren.

KHZG Checkliste für FTB3 lesen

Lesen Sie welche Kriterien Sie bei der nachhaltigen Auswahl einer Spracherkennungslösung berücksichtigen sollten.

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